Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchten, ist in der Regel eine Wartezeit vertraglich vereinbart. Mit dieser Wartezeit versuchen die Versicherungsunternehmen sich vor Kunden zu schützen, die erst, wenn die Streitfälle bereits eskaliert sind, eine Versicherung abschließen.
Die Wartezeit beibehalten
Wenn Sie die Versicherung mit Wartezeit abschließen, dann sind Sie erst vollständig geschützt, wenn diese Zeit abgelaufen ist. Rechtsbeistände, die Sie vor Ablauf dieser Zeit beauftragen, müssen dann trotz abgeschlossener Versicherung selbst bezahlt werden. Da das Rechtssystem Fristen gewährt, bis eine Reaktion auf einen Vorwurf erfolgen muss, ist in den meisten Fällen die Wartezeit kurz genug, um doch in den Genuss der Versicherungsleistungen zu kommen, auch wenn der Rechtsstreit bereits einen Tag nach Abschluss der Versicherung beginnt.
Die Wartezeit verkürzen
Durch die Wahl eines passenden Tarifes kann mit der Versicherung auch eine kürzere Wartezeit vereinbart werden. In vielen Fällen müssen Sie hierfür jedoch etwas mehr Geld zahlen, als bei den Tarifen mit normalen Wartezeiten. Wenn also nicht abzusehen ist, dass Sie in den nächsten drei Monaten einen Anwalt benötigen, sollten Sie diesen Weg nicht wählen, um nicht dauerhaft höhere Gebühren zahlen zu müssen.
Die Versicherung vordatieren
Bei einigen Unternehmen ist es auch möglich, die Wartezeit zu überspringen, indem man den Vertrag vordatieren lässt. In diesem Fall kann man sofort die Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen, muss aber hierfür zusätzliches Geld bezahlen. Der Vertragsbeginn wird drei Monate in die Vergangenheit gesetzt und sobald die hierfür fälligen Raten bezahlt sind, kann die Leistung in Anspruch genommen werden. Auf diese Weise können Sie für relativ wenig Geld zu einem sofort wirksamen Versicherungsschutz kommen. Auch bereits vorliegende Rechtsfälle werden dann von der Versicherung bezahlt.